Ausnahme: Bei Saft aus Holunderbeeren nur 800 ml Saft mit 1 kg Gelierzucker für Gelee verwenden.
Jeweils nur 1 l Saft mit 1 kg Gelierzucker kochen. Der Topf sollte mindestens 6,5 l Fassungsvermögen haben.
* Handelsüblicher oder selbst gemachter Fruchtsaft. Für die Herstellung eines Fruchtsaftes einwandfreie Früchte ohne Zugabe von Zucker dampfentsaften oder mit Wasser aufkochen und den Saft durch ein Tuch ablaufen lassen.
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